Häufige Fragen

  1. Wann brauche ich einen Blitzschutz?
  2. Warum brauche ich eine Erdung?
  3. Was brauche ich bei einem Neu-Um-Zubau?
  4. Wieviel kostet eine Überprüfung und muss ich diese machen?
  5. Warum ein Überspannnugsschutz?
  6. Wie kann ich ein Erdungs-Blitzschutzsystem nachrüsten?
  7. Wieviel kostet so eine Anlage denn überhaupt?
  8. Warum muss ich wiederkehrend die Überprüfungen nachweisen?
  9. Gibt es Gesetze in Österreich die dazu verpflichten so etwas überhaupt haben zu müssen; Blitzschutz?
  10. Wie gehe ich bei einem Neubau vor?
  11. Wann muss ich denn mit der Planung bzw. Ausführung einer Anlage beginnen?
  12. Was macht so ein Blitzschutzpotentialausgleich?
  13. Warum ist EMV-Schutz wichtig?
  14. Wann ein getrenntes Blitzschutzsystem und was ist das?
  15. Muss ich nach einer Blitzschutznachrüstung einen Elektriker hinzuziehen wenn ich den Überspannungsschutz und inneren Blitzschutz anpassen muss? z.B. bei einer PV Anlagen Nachrüstung bei bestehedem Blitzschutz auf dem Gebäude; oder bei einer nachträglich installierten Blitzschutzanlage?
  16. Was bedeutet "wesentliche Änderung" für mich als Bauherr/inn?

Kontaktieren Sie uns, wir melden uns verlässlich bei Ihnen.

  1. Wenn diese von den Behörden vorgeschrieben wird. Meist im Baubescheid beschrieben. Auch bei "wesentlichen Änderungen" von Gebäuden bzw. deren Nutzung. Daher immer zuerst bei uns informieren was gefordert ist.
  2. Ohne funktionierende Erdung ist ein Ableiten einer Überspannung nicht möglich und Personen könnten verletzt oder gar getötet werden. per Gesetzt ist die Erdung Pflicht in Österreich!
  3. Ein kurzes Gespräch mit uns damit wir in der Anfangsphase bereits auf Ihre Anforderungen eingehen können. Wir sind die ersten in der Planungsphase und die letzten die am Dach ausführen!
  4. Kann pauschal so nicht beantwortet werden, hängt von der größe und der Funktion des Gebäudes ab und ja, diese ist verpflichtend! Ein Einfamilienhaus ist anders zu Überprüfen als ein Firmenkomplex mit großen Betriebshallen.
  5. Der Überspannungsschutz ist per Gesetz in Österreich verpflichtend. Dieser Schütz die Elektrik im Gebäude vor auftretender Überspannung seitens des Stromnetzes.
  6. Ganz Einfach, Sie melden sich bei uns und wir machen alles weitere.
  7. Auch dies hängt von der größe des Gebäudes und den Schutz der benötigt wird ab.
  8. Die lückenlose Dokumentation ist in den Vorgaben der Behörden verankert. Themen wie Arbeitnehmerschutz, Schutz von Personen oder Nutztieren ist nachzuweisen das hier die erforderlichen Prüfungen ausgeführt worden sind.
  9. Ja klar. Es gibt hierzu eine gesetzliche Grundlage. Wie diese in jedem speziellen Fall aussieht, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.
  10. Auch wenn es im Baubescheid nicht steht, so muss VORHER abgeklärt werden ob es einen Blitzschutz braucht. Hierfür gibt es eine sogenannte Risikoanalyse falls es nicht im Vorhinein klar ist.
  11. Als aller erstes! Das Thema Erdung und Blitzschutz zieht sich über den gesamten Bauverlauf, von der Erde bis hin übers Dach des Gebäudes!
  12. Blitzschutzpotentialausgleich ist dafür da, das keine gefährlichen Spannungsunterschiede zwischen metallenen Gegenständen und Personen die diese Berühren könnten kommen kann. Dies könnte ohne Potentialausgleich zu einem Stromschlag führen.
  13. EMV-Schutzmassnahmen verhindern Störungen in wichtigen Systemrelevanten Räumen wie, Serverräume, Sicherheitsräume, Safe, Aufzeichnungsräume, Archive bzw. sensible Elektronik wie ein OP, Krankenhäuser, Industrie, Energieversorge usw. ...
  14. Es ist erlaubt, in einem als normal gebräuchlichen Blitzschutz von einem annehmbaren Gefährdungs Risiko auszugehen und dieses auch zu akzeptieren. Da der Blitz eine Naturgewalt ist und seine Sträke nicht berechnet werden kann im Vorhinein, nimmt mann Werte aus der Vergangenheit an. Sollte aber der Blitzeinschlag gezielt mit dem kleinst möglichen Risiko abgeleitet und ferngehalten werden von dem Gebäude, Personen oder sonstigen elektrischen Geräten, so muss das Blitzschutzsystem getrennt werden, vom Gebäude, Personen und das ist nur mit einem sogenannten getrenntem Blitzschutzsystem möglich. Der Potentialausgleich muss ebenfalls ausgeführt werden.
  15. Ja, muss er, er muss diesen Schutz anpassen. Ebenso muss die Blitzschutzanlage an die Neue Gegebenheit angepasst werden. Wir die BETECH GmbH sind in der Lage beide Anforderungen zu erfüllen zum einen die Blitzschutzanpassung sowie den Überspnnungsschutz und das anschliessen der PV-Anlage an das Netz.
  16. Die sogenannte "wesentliche Änderung" gibt es bei Gebäuden, speziell in der Elektrik, in der Gebäude Widmung oder bei baulichen Umbaumassnahme. Informieren Sie sich zuerst bei uns über Ihre Änderung ob diese Nachrüstungen nach sich zieht welche bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden müssen. VOR beginn der Arbeiten, generell, müssen alles Details geklärt sein, da es eventuell nachträglich nicht mehr möglich ist die Anforderungen der Behörde ausführen zu können bzw. diese zu erfüllen!

Die hier aufgelisteten Fragen sind ein rein oberflächlich gehaltenes Sammelsurium von Kundenanfragen. Diese werden hier nach besten Wissen und Gewissen dargestellt. Stand nach derzeit gültigen Normen und Gesetzen. Es wird keinerlei Haftung auf Richtigkeit übernommen.